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Pressemitteilung der Arbeitsmarktpolitischen Konferenz im Bremer Osten

Die dringend notwendige Einführung eines allgemeinen Mindestlohns muss auch für öffentlich geförderte Beschäftigung gelten. Ein Start wäre die Erhöhung auf 1.300 € für die unterste Lohngruppe in den Beschäftigungsprojekten, wie sie von Peer Rosenthal von der Arbeitnehmerkammer angeregt wurde.

Beschäftigte aus den Projekten, Beschäftigungsträger, PolitikerInnen, VertreterInnen der BAgIS, Bremer Arbeit GmbH und des Arbeitsressorts, die Ortsamtleiter aus Vahr, Hemelingen und Osterholz sowie VertreterInnen aus den Quartieren stimmten in Ihrer grundsätzlich positiven Einschätzung des Programms überein.
Insbesondere die benachteiligten Quartiere haben mit neuen und mittlerweile bewährten (Beschäftigungs-)Angeboten für die Menschen vor Ort profitieren können. Die längerfristigen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen der zuvor Langzeitarbeitslosen ermöglichen den Projekten und Einrichtungen in den Quartieren ein Mehr an Angeboten sowie eine längerfristige Projektplanung.
Der Referent, Peer Rosenthal von der Arbeitnehmerkammer Bremen, zog ebenfalls eine positive Bilanz. Er führte aus, dass der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, wie politisch gewollt und in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, erheblich gegenüber den so genannten 1-€uro-Jobs gestiegen ist.
Von den aktiv und anschaulich sich beteiligenden Beschäftigten der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wurde besonders der Vorschlag der Arbeitnehmerkammer begrüßt, eine armutsfeste Bezahlung der Beschäftigten in den Förderprogrammen einzuführen, was mindestens einen Bruttobetrag von 1.300 € bedeuten müsste.
Staatsrat Joachim Schuster sprach sich - wie alle anderen 80 TeilnehmerInnen - für eine weitere Verstärkung der sozialräumlichen Orientierung auf die WiN-Quartiere und die dort lebenden Arbeitslosen aus. Allerdings erklärte er, dass das bisher wichtige Förderinstrument BEZ (Beschäftigungszuschuss für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose) zukünftig nicht mehr im weiterentwickelten Landesprogramm enthalten sein soll, da es ab dem 3. Förderjahr einen unbefristeten Arbeitsvertrag voraussetzt und damit den Zugang weiterer Arbeitsloser zum Programm blockieren würde.
Vor diesem Hintergrund ist zu befürchten, dass es für die Zielgruppe der kaum Vermittelbaren kein adäquates Förderinstrument mehr gibt, das eine zweijährige Förderung mit der Option einer weiteren Verlängerung möglich macht.

Die AG Beschäftigung sprach sich auch in diesem Zusammenhang dafür aus, neben EU-Fördergeldern wieder Landesmittel für die Beschäftigungsförderung im Haushalt einzustellen.

Die AG Beschäftigung hofft, dass die Ergebnisse und Anregungen der Konferenz auch bei der Deputationssitzung am 6. Mai 2010 Berücksichtigung finden werden!

Bremen 30.04.2010 AG Beschäftigung

 
 
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